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   VGH Bayern, 02.11.2011 - 2 ZB 10.2206   

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VGH Bayern, 02.11.2011 - 2 ZB 10.2206 (https://dejure.org/2011,64996)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.11.2011 - 2 ZB 10.2206 (https://dejure.org/2011,64996)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. November 2011 - 2 ZB 10.2206 (https://dejure.org/2011,64996)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Berufungszulassungsantrag; Teilungsgenehmigung; keine besondere Härte; Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.09.1995 - 4 C 28.94

    Voraussetzungen der Genehmigungserteilung nach § 22 BauGB- II

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2011 - 2 ZB 10.2206
    Die Zweckbestimmung eines Gebiets für den Fremdenverkehr wird dann beeinträchtigt im Sinn von § 22 Abs. 4 Satz 1 BauGB, wenn durch die beantragte Begründung von Wohnungseigentum eine (weitere) Verschlechterung der städtebaulichen Situation eintritt; hierfür reicht es aus, wenn von dem beantragten Vorhaben eine negative Vorbildwirkung ausgeht (vgl. BVerwG vom 27.9.1995 a.a.O.).

    Die maßgebliche Bezugsgröße für die negative Vorbildwirkung einer Erteilung der Genehmigung für die Begründung von Wohnungseigentum ist nicht nur die nähere Umgebung des Anwesens der Klägerin oder der Ortsteil, in dem sich ihr Anwesen befindet, sondern das gesamte Satzungsgebiet der Fremdenverkehrssatzung (vgl. BVerwG vom 27.9.1995 Az. 4 C 28.94 BVerwGE 242/245; vom 15.5.1997 Az. 4 C 9.96 BVerwGE 105, 1/6).

    Daran fehlt es jedoch, wenn ein Eigentümer beispielsweise ein Wohnhaus errichtet und später feststellt, dass eine gewinnbringende Veräußerung nur bei einer Aufteilung in Wohnung- und Teileigentum möglich ist, insbesondere wenn er in Kenntnis der Beschränkungen einer vorhandenen Satzung nach § 22 BauGB gehandelt hat (vgl. BVerwG vom 27.9.1995 Az. 4 C 28.94 a.a.O. S. 248).

  • BVerwG, 27.09.1995 - 4 C 12.94

    Begründung von Wohnungseigentum in Fremdenverkehrsgemeinden erschwert

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2011 - 2 ZB 10.2206
    Der Regelung des § 22 BauGB liegt die tatsächliche Vermutung des Gesetzgebers zugrunde, dass die Begründung von Wohnungseigentum in Fremdenverkehrsgebieten regelmäßig zu Zweitwohnungsnutzungen führt mit der für den Fremdenverkehr negativen Folge, dass Wohnraum der wechselnden Benutzung durch Fremde entzogen wird und die Tendenz zu sog. Rollladen-Siedlungen entsteht (vgl. BVerwG vom 27.9.1995 Az. 4 C 12.94 BVerwGE 99, 237).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 9.96

    Geltungsbereich einer Fremdenverkehrssatzung darf Gemeinbedarfsflächen umfassen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2011 - 2 ZB 10.2206
    Die maßgebliche Bezugsgröße für die negative Vorbildwirkung einer Erteilung der Genehmigung für die Begründung von Wohnungseigentum ist nicht nur die nähere Umgebung des Anwesens der Klägerin oder der Ortsteil, in dem sich ihr Anwesen befindet, sondern das gesamte Satzungsgebiet der Fremdenverkehrssatzung (vgl. BVerwG vom 27.9.1995 Az. 4 C 28.94 BVerwGE 242/245; vom 15.5.1997 Az. 4 C 9.96 BVerwGE 105, 1/6).
  • VG München, 30.04.2008 - M 9 K 04.3489

    Nachträgliche Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung; Sondergebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2011 - 2 ZB 10.2206
    Soweit die Klägerin ein im erstgerichtlichen Urteil zitiertes, im Verfahren Az. M 9 K 04.3489 eingeholtes Sachverständigengutachten erwähnt, stellt sie lediglich ihre Auffassung hinsichtlich des Ergebnisses des Gutachtens der des Verwaltungsgerichts gegenüber, ohne auf Details einzugehen.
  • VG München, 26.04.2016 - M 1 K 15.5050

    Genehmigung für die Begründung von Wohnungseigentum in Gebieten mit

    Selbst der Konkurs des Gewerbetreibenden wird insoweit als nicht ausreichend angesehen (BVerwG, U. v. 27.9.1995 - 4 C 28.94 - DVBl 1996, 52 - juris Rn. 23; BayVGH, B. v. 2.11.2011 - 2 ZB 10.2206 - juris Rn. 5).

    Diese wirtschaftlichen Nachteile stellen keine einzelfallbezogene besondere Härte i. S. d. § 22 Abs. 4 Satz 3 BauGB dar (BayVGH, B. v. 2.11.2011 - 2 ZB 10.2206 - juris Rn. 6).

    Denn die Klägerin musste damit rechnen, dass die Beigeladene durch Erlass einer neuen Fremdenverkehrssatzung am Schutz ihrer Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktion festhalten würde (BayVGH, B. v. 2.11.2011 - 2 ZB 10.2206 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 04.06.2019 - 1 BV 16.1302

    Nutzungsänderung von Ferienwohnungen

    Der Maßstab des § 22 Abs. 4 Satz 3 BauGB entspricht dem der unverschuldeten wirtschaftlichen Unzumutbarkeit; es müssen ungewollte und unverhältnismäßige Belastungen vorliegen, die nicht dem typischen Risikobereich eines Eigentümers zuzurechnen sind (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 4 C 28.94 - BVerwGE 99, 242; BayVGH, B.v. 2.11.2011 - 2 ZB 10.2206 - juris Rn. 5; Kraft in Berliner Kommentar, BauGB, a.a.O. Rn. 32 f.; Schrödter in BauGB, 9. Aufl. 2019, § 22 Rn. 28; Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, Stand 2016, § 22 Rn. 16; Grziwotz in BeckOK, BauGB, Stand Mai 2019, § 22 Rn. 29).

    Sie musste daher damit rechnen, dass die Beigeladene eine eigene Regelung zur Sicherung des Fremdenverkehrsgebiets erlassen würde bzw. bei Unwirksamkeit der Satzung - wie vorliegend zum Zeitpunkt der Übertragung des Ferienhauses durch ihre Eltern - mit dem Erlass einer neuen Satzung rechnen (vgl. BVerwG, U.v. 10.8.2000 - 4 CN 2.99 - NVwZ 2001, 203 zur rückwirkenden Fehlerbehebung durch die Gemeinde bei Bebauungsplänen; BayVGH, B.v. 2.11.2011 - 2 ZB 10.2206 - juris Rn. 5).

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